
Marken sind wirksame Strategien zur Steigerung der Markenidentität. Die richtige Verwendung Ihrer Marke und deren Eintragung kann die Einnahmen Ihres Unternehmens steigern. Was passiert, wenn eine einzige Markenanmeldung in 28 Mitgliedsstaaten die gleiche Berechtigung hat? Bei Markenanmeldungen bei der Europäischen Union: ja.
Das vierstufige System
Für die Eintragung von Marken verwendet das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein vierstufiges Verfahren. Der Anmelder kann eine der folgenden Vorgehensweisen wählen, um eine Markenanmeldung einzureichen:
PROZESS DER MARKENEINTRAGUNG
Die Markenanmeldung wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingereicht. Es ist wichtig, dass ausländische Anmelder, die keine Postanschrift in einem der EU-Mitgliedstaaten haben, über einen zugelassenen Vertreter oder einen von der Liste des EUIPO-Amtes zugelassenen Rechtsanwalt handeln.
Die Anmeldung kann in jeder Amtssprache der Europäischen Union verfasst werden, aber der Anmelder muss als zweite Sprache Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch oder Spanisch angeben. Diese zweite Sprache kann im Falle eines Widerspruchs-, Beschränkungs- oder Nichtigkeitsverfahrens als Verfahrenssprache verwendet werden.
Außerdem gibt es beim EUIPO ein Verfahren namens Fast Track Application, das für alle Anmeldungen zur Verfügung steht. Die Fast-Track-Anmeldung ermöglicht es den Anmeldern, ihre Anmeldung sofort prüfen zu lassen. Für dieses Verfahren müssen die Anmelder innerhalb der Frist für die Einreichung der Anmeldung oder unmittelbar danach, wenn sie per Banküberweisung zahlen, bezahlen. Der Anmelder muss auch die Begriffe in der Datenbank des EUIPO für die Klassifizierung verwenden.
Das Anmeldeverfahren umfasst eine Prüfung auf formale, absolute Gründe und eine Recherche nach älteren Marken. Die Bearbeitungszeit von der Anmeldung bis zur Eintragung beträgt etwa 7 Monate.
Widerspruchsfrist: Es ist wichtig zu wissen, dass Dritte innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Markenanmeldung Widerspruch einlegen können.
Gültigkeit der Marke: Eine Markeneintragung ist ab dem Anmeldetag 10 Jahre lang gültig und kann unbegrenzt um jeweils 10 Jahre verlängert werden. Der Antragsteller muss die ordnungsgemäße Verlängerung innerhalb der vorgeschriebenen Frist einreichen, obwohl er noch eine zusätzliche Frist von 6 Monaten hat, um die Verlängerung abzuschließen.
Voraussetzung für die Verwendung: Außerdem sollte die Marke innerhalb von 5 aufeinander folgenden Jahren nach der Eintragung benutzt werden, um eine Löschung zu vermeiden. Jeder Dritte kann eine Löschungsklage wegen Nichtbenutzung bei der Nichtigkeitsabteilung des EUIPO oder eine Widerklage im Rahmen einer Verletzungsklage vor einem nationalen Gericht einreichen.
WIE KÖNNEN WIR HELFEN?
Acppi bietet die Eintragung von EUIPO-Marken und -Geschmacksmustern an, die die meisten Länder Europas abdeckt. Die 28 Mitgliedsländer der EU sind derzeit Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Eine Europäische Unionsmarke (EUTM) gewährt Ihnen mit einer einzigen Eintragung ausschließliche Rechte in allen derzeitigen und künftigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie ist 10 Jahre lang gültig und kann unbegrenzt verlängert werden, jeweils um 10 Jahre bei jeder Verlängerung.
Auf der anderen Seite ist ein Geschmacksmuster das Erscheinungsbild eines Produkts: seine Form, Muster und Farben. Der Unterschied zu Patenten besteht darin, dass ein Patent die Funktion, den Betrieb oder die Konstruktion einer Erfindung abdeckt. Ein Patent kann für jede Erfindung auf allen Gebieten der Technik erteilt werden, sofern sie neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Aber ein Entwurf deckt nur die Aussehen eines Produkts. Im Gegensatz zu Patenten schützt ein Geschmacksmuster nicht die Funktion eines Produkts.
Eine EUIPO-Marke kann 850 € Anmeldegebühr und 50 € zusätzliche Klassengebühr kosten.
Wenn ein Erzeugnis sowohl durch ein Patent als auch durch eine Geschmacksmustereintragung geschützt werden soll, ist die zeitliche Abstimmung der Anmeldungen von entscheidender Bedeutung, da sichergestellt werden muss, dass die Veröffentlichung des einen oder anderen Rechts die Feststellung der Neuheit der anderen Anmeldung nicht ausschließt. Weitere Informationen über Patente finden Sie im Europäischen Patentregister (EPA).