Hongkong nimmt unter den 50 Volkswirtschaften mit hohem Einkommen den 13. Platz ein, und unter den 15 Volkswirtschaften Südostasiens, Ostasiens und Ozeaniens steht es auf Platz 3. Man kann sagen, dass Hongkong ein Innovationszentrum für Asien sowie ein Zentrum für Handel, Gewerbe und Finanzen in der ganzen Welt ist.
Hongkong ist ein bekanntes Zentrum für geistiges Eigentum. Es ist auch das Zentrum für den Handel mit geistigem Eigentum, einschließlich Technologietransfer, Lizenzierung, Franchising, Merchandising und Urheberrecht. In dem Maße, wie Innovation und die wissensbasierte Wirtschaft in Handel und Gewerbe immer wichtiger werden, wächst auch Hongkongs Rolle als führendes Handelszentrum für geistiges Eigentum in Asien.
Kunden auf der ganzen Welt werden Ihre Marke erkennen, wenn Sie sie in Hongkong registrieren lassen.
Das Markenregistrierungsverfahren in Hongkong bietet geografischen Schutz. Marken müssen in Hongkong unter den folgenden Kategorien registriert werden, um als eingetragene Marken geschützt zu werden:
Dauer des Markenschutzes
Der zeitliche Rahmen für den Markenschutz ist von Land zu Land unterschiedlich. In Hongkong beträgt die Schutzdauer 10 Jahre (§ 49 (1) TMO), in Macau 7 Jahre und in Kanada 15 Jahre.
In Hongkong beginnt die Schutzfrist mit dem Anmeldetag, in China beispielsweise beginnt sie mit dem Tag der tatsächlichen Eintragung.
In Hongkong ist der Markenschutz verlängerbar (Sec. 49 (2) TMO). Der Verlängerungsantrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Eintragung gestellt werden, muss aber vor diesem Zeitpunkt eingereicht werden. Daher ist es theoretisch möglich, eine Verlängerung des Markenschutzes ohne Einschränkungen zu beantragen, so dass der Schutz für immer bestehen würde. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Markenschutz und anderen Rechten des geistigen Eigentums, wie z. B. Patenten.
DER REGISTRIERUNGSPROZESS
Eine Markenanmeldung muss bei der Abteilung für geistiges Eigentum eingereicht werden. Ausländische Antragsteller brauchen für die Anmeldung keinen örtlichen Vertreter. Eine Zustelladresse in Hongkong ist jedoch nicht erforderlich. Darüber hinaus benötigen ausländische Antragsteller keine inländische Registrierung.
Die Bearbeitungszeit von der Erstanmeldung bis zur Registrierung beträgt etwa 9 bis 12 Monate.
Der erste Bescheid des Amtes ergeht in der Regel innerhalb von 2 Monaten. Wenn der Prüfer keinen Grund findet, die Marke zurückzuweisen, wird sie zur Veröffentlichung im Hong Kong Intellectual Property Journal weitergeleitet. Wird innerhalb der Veröffentlichungsfrist kein Widerspruch erhoben, so wird die Marke eingetragen. Der Anmelder erhält eine Bescheinigung über die Eintragung.
Einspruchsfrist: Die Widerspruchsfrist beträgt 3 Monate ab dem Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung.
Voraussetzung für die Verwendung: Wenn die Marke nicht innerhalb von drei Jahren ab dem tatsächlichen Eintragungsdatum oder später drei Jahre lang ununterbrochen benutzt wurde, kann die Marke gelöscht werden. Um den Schutz der Marke wiederherzustellen, muss der Inhaber eine spätere Benutzung nachweisen. Dies hängt jedoch davon ab, ob eine Partei die Löschung wegen Nichtbenutzung beantragt hat.
Gültigkeit des Warenzeichens: Eine Markeneintragung ist 10 Jahre lang ab dem Anmeldetag gültig. Die Eintragung kann für jeweils 10 Jahre verlängert werden. Versäumt es der Inhaber, die Marke nach dem Fälligkeitsdatum zu verlängern, wird eine Nachfrist von 6 Monaten gewährt.
Unser Service
Brealant Limited ist ein IP-Dienstleistungsunternehmen mit einem Büro in Hongkong. Wir sind von der Regierung in Hongkong lizenziert, Marken anzumelden und als Vertreter für ausländische Anmelder zu fungieren. Bitte kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen über die Anmeldung Ihrer Marke in Hongkong zu erhalten. Wir akzeptieren Zahlungen in HKD, USD und EUR per Banküberweisung oder Kreditkarte. Der oben angegebene Preis beinhaltet die Eintragung in einer Klasse.