Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetzbuch über das gewerbliche Eigentum, die wesentliche Teile der europäischen und internationalen Gesetzgebung enthalten, sind die grundlegenden Vorschriften für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in Italien. Das italienische Gesetzbuch enthält unter anderem Regeln für die Nutzung und den Verkauf von Marken, Patenten, Innovationen, Modellen und Mustern.
Das italienische Anwaltsteam von Brealant kann ausländischen Investoren, die ein Unternehmen in Italien gegründet haben und sich für den Schutz einer bestimmten Erfindung oder eines Urheberrechts interessieren, eine Präsentation zu diesem Thema anbieten.
Warenzeichen in Italien
Diese Gesetzgebung definiert eine Marke als ein Unterscheidungsmerkmal einer Ware oder Dienstleistung, das in erster Linie dazu dient, das Unternehmen zu repräsentieren, das diese Ware oder Dienstleistung herstellt und vertreibt (oder diese Dienstleistung). Nach italienischem Recht darf eine eingetragene Marke nicht ohne die Zustimmung des Eigentümers verwendet werden. Die Eintragung ist 10 Jahre lang gültig und kann vom Eigentümer jederzeit um weitere zehn Jahre verlängert werden.
Investoren, die die Präsenz ihres Unternehmens auf dem italienischen Markt ausbauen wollen, sollten eine unverwechselbare Marke für ihr Unternehmen wählen, die dafür sorgt, dass das Unternehmen in der Region weithin bekannt ist. Das italienische Patent- und Markenamt, das für die Eintragung von Marken in Italien zuständig ist, kann Auskunft über alle Marken geben, die dort bereits eingetragen wurden.
Wenn der Investor Inhaber einer nationalen Marke ist, kann er deren Nutzung außerhalb der Staaten ausdehnen, die das Madrider Abkommen und das Protokoll ratifiziert haben, bei denen es sich um internationale Abkommen über die Rechte des geistigen Eigentums handelt. Unser Anwaltsteam kann Ihnen bei der Anwendung des Madrider Abkommens behilflich sein, indem es bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum einen Antrag auf Schutz der Rechte an geistigem Eigentum einreicht. Jede Art von Unternehmen, einschließlich Import-Export-Unternehmen, kann mit Hilfe von Brealant eine Marke anmelden. Import-Export-Firmen können sich auch über die Anforderungen für die EORI-Registrierung in diesem Land beraten lassen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich geistiges Eigentum in Italien
Brealant bietet derzeit die Registrierung von Marken in Italien an, da einige unserer Mitglieder dort ansässig sind, und ermöglicht Ihnen, den Prozess Schritt für Schritt zu überprüfen.
Der Prozess der Markeneintragung in Italien umfasst einige wichtige Schritte, die Sie kennen sollten. Sie sind im Folgenden aufgeführt:
Zunächst muss die Anmeldung beim italienischen Patent- und Markenamt, dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (UIBM), eingereicht werden. Es ist wichtig zu wissen, dass Anmeldungen mit mehreren Klassen möglich sind.
Ausländische Antragsteller, die ihren Wohnsitz außerhalb Italiens und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben, benötigen einen örtlichen Bevollmächtigten mit einer Zustellungsanschrift. Außerdem muss der örtliche Bevollmächtigte innerhalb der ersten zwei Monate nach der Antragstellung eine Vollmacht vorlegen.
Der Anmelder kann eine beanspruchte Priorität vorlegen. Er muss innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Anmeldetag eine beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung einreichen, um vom Amt berücksichtigt zu werden. Es ist wichtig zu wissen, dass alle Dokumente in italienischer Sprache verfasst sein müssen; andernfalls ist eine einfache italienische Übersetzung erforderlich.
Sobald der Antrag angenommen wurde, wird er im Amtsblatt veröffentlicht. Wenn keine Widersprüche erhoben werden, führt das UIBM die Markeneintragung durch und der Anmelder erhält sein Zertifikat.
Das Eintragungsverfahren umfasst mehrere Phasen: Zulässigkeit, formale Prüfung, technische Prüfung, Veröffentlichung und endgültige Eintragung. Daher beträgt die Verfahrensdauer von der ersten Anmeldung bis zur Eintragung etwa 9 bis 12 Monate.
Einspruchsfrist: Dritte, die von der Anmeldung betroffen sind, können innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt Einspruch einlegen. Das UIBM benachrichtigt den Anmelder über den Widerspruch und fordert ihn auf, innerhalb von 60 Tagen eine Antwort zu geben.
Gültigkeit des Warenzeichens: In Italien ist die Markeneintragung für 10 Jahre ab dem Anmeldetag gültig und kann um jeweils 10 Jahre auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Der Verlängerungsantrag kann 1 Jahr vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Wenn der Registrant die Verlängerung nicht fristgerecht einreicht, hat er noch 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit der Marke Zeit, sie zu erledigen. Außerdem muss eine unterzeichnete Vollmacht vorgelegt werden.
Voraussetzung für die Verwendung: Wenn die Marke innerhalb von 5 Jahren nach der Eintragung nicht benutzt wurde oder länger als 5 aufeinander folgende Jahre nicht mehr benutzt wurde, kann sie wegen Nichtbenutzung durch Dritte gelöscht werden.
Unsere Kosten
Die Kosten für die Eintragung umfassen nicht nur die Kosten für die Anmeldung selbst, sondern auch die vorherige Markenrecherche, die Vorbereitung der Unterlagen, die Ernennung von Brealant als Ihren eingetragenen Vertreter sowie die Überwachung und Weiterverfolgung des Verfahrens.
Wenn Sie die Kosten für andere Dienstleistungen wissen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
GESAMT: 525 EURO
Der Gesamtbetrag umfasst die staatliche Gebühr für die Einreichung sowie unsere Servicegebühr.