Es wäre hilfreich, wenn Sie Nearshoring nach Mexiko erst dann in Erwägung ziehen würden, wenn Sie die Verfahren zur Eintragung, Verteidigung und Wahrung der Rechte an geistigem Eigentum genau kennen. Der Schutz des geistigen Eigentums ist in der modernen Welt unerlässlich und hat besondere Bedeutung für amerikanische Unternehmen, die ihre Waren in Mexiko herstellen lassen.
Das Wichtigste ist, dass Mexiko und die Vereinigten Staaten die Rechte an geistigem Eigentum unterschiedlich behandeln. Um Ihr geistiges Eigentum zu schützen, müssen Sie diese Unterschiede kennen, wissen, wie der Schutz des geistigen Eigentums angewandt wird und welche Rechtsmittel den Rechteinhabern zur Verfügung stehen, wenn es zu einer Markenverletzung kommt. Vor diesem Hintergrund hat Mexiko mit der jüngsten Verabschiedung des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) mehrere verbesserte Zusagen zum Schutz des geistigen Eigentums von Unternehmen aus den Unterzeichnerstaaten gemacht. Die verbesserten Bestimmungen des USMCA werden Unternehmen mit Hauptsitz in den Vereinigten Staaten in den kommenden Jahren einen starken Schutz der Rechte des geistigen Eigentums bieten.
Brealant hilft Unternehmen, ihre Vermögenswerte in Mexiko zu schützen. Das Recht des geistigen Eigentums zielt darauf ab, die Ausbeutung und den Missbrauch dieser wertvollen Ressourcen zu verhindern. Aufgrund seiner Komplexität wird für diesen Rechtsbereich ein Anwalt benötigt, der sich mit dem mexikanischen Recht des geistigen Eigentums auskennt. In Mexiko ist Brealant Attorney für das Recht des geistigen Eigentums zuständig. Zuvor waren sie als Spezialisten beim mexikanischen Institut für gewerbliches Eigentum (MIIP) und bei bedeutenden mexikanischen Unternehmen für geistiges Eigentum tätig. Sie haben sich ein umfassendes Wissen über die mexikanischen Vorschriften zum geistigen Eigentum angeeignet.
Unsere Dienstleistungen im Bereich des geistigen Eigentums in Mexiko stellen sicher, dass Ihr Patentportfolio und alle anderen Unterlagen zum geistigen Eigentum den WIPO-Regeln entsprechen, die die Strukturierung des geistigen Eigentums weltweit regeln. Unsere Praktiken im Bereich des geistigen Eigentums in Mexiko umfassen:
Verfahren zur Eintragung einer Marke
In Mexiko muss eine Anmeldung beim Mexikanischen Institut für gewerbliches Eigentum (IMPI) eingereicht werden. Jede Anmeldung betrifft nur eine Klasse. Daher müssen für jede Klasse separate Anträge gestellt werden, für die die gleichen Gebühren anfallen. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass ausländische Antragsteller einen örtlichen Vertreter benötigen.
Das Antragsverfahren umfasst zwei Schritte: eine formale Prüfung innerhalb von 4 Monaten und eine vertiefte Prüfung innerhalb von 2 Monaten. Zusätzlich umfasst die eingehende Prüfung eine Prüfung der Unterscheidungskraft und eine Recherche nach älteren Marken. Daher beträgt die Bearbeitungszeit von der ersten Anmeldung bis zur Eintragung oder zum Tätigwerden des Amtes etwa 4 bis 6 Monate.
Um zu überprüfen, ob das Anmeldeverfahren auf dem neuesten Stand ist, muss die nationale Markendatenbank überwacht werden, ebenso wie die entsprechenden Amtsblätter, da keine Benachrichtigungen verschickt werden, wenn keine offizielle Anforderung vorliegt. Die Markenanmeldung wird in den Amtsblättern veröffentlicht, sobald sie innerhalb von 10 Werktagen beim Amt eingegangen ist. Es gibt ein Amtsblatt für beantragte Anmeldungen, aufgegebene Anmeldungen und genehmigte Anmeldungen. Die Markenanmeldung wird nach Eingang beim Amt innerhalb von 10 Arbeitstagen in den Amtsblättern veröffentlicht.
Wird dem Antrag stattgegeben und die Marke somit in dem Land eingetragen, wird die Marke im Amtsblatt für zugelassene Marken veröffentlicht. Der Titel der Marke wird in digitaler Form an die vom Vertreter angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Einspruchsfrist: Dritte, die von der Anmeldung betroffen sind, können innerhalb eines Monats nach dem Datum der Veröffentlichung im genehmigten Markenblatt Widerspruch einlegen. Der Markenanmelder kann innerhalb eines Monats eine Antwort geben. Der Widerspruch kann von jedermann verfasst werden, nicht unbedingt von einem Anwalt, da es sich um ein administratives und nicht um ein juristisches Verfahren handelt.
Gültigkeit der Marke
Die Markeneintragung gilt für 10 Jahre ab dem Datum der Anmeldung und kann um 10 Jahre verlängert werden. Der Verlängerungsantrag kann 6 Monate vor dem Ablaufdatum gestellt werden. Versäumt es der Anmelder jedoch, den Verlängerungsantrag fristgerecht einzureichen, hat er noch 6 Monate nach Ablauf der Marke Zeit, ihn zu erledigen. Der Verlängerungsprozess dauert bis zu 3 Monate und muss persönlich eingereicht werden, da das Verlängerungsformular nur in den IMPI-Büros erhältlich ist. Nur das Verlängerungsformular und die Zahlung müssen vorgelegt werden.
Die erste Erneuerung muss mit der 2. Erklärung über die tatsächliche Nutzung (DAU) erfolgen.
Voraussetzung für die Verwendung: Erklärung der Verwendung
Angenommen, die Marke wurde innerhalb von drei Jahren nach der Eintragung oder länger als drei Jahre nicht benutzt. In diesem Fall kann sie gemäß den im August 2018 in Kraft getretenen Änderungen des Gesetzes über gewerbliches Eigentum wegen Nichtbenutzung gelöscht werden. Ein Antrag auf eine Benutzungserklärung muss erst im dritten Jahr ab dem Anmeldetag und dann im zehnten Jahr bei der ersten Verlängerung gestellt werden, um die Benutzung einer Marke zu bestätigen.
Das DAU-Verfahren muss persönlich durchgeführt werden, da das entsprechende Formular nur in den IMPI-Büros erhältlich ist. Nur das DAU-Formular und die erforderliche Zahlung müssen vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate, bis die Genehmigung erteilt wird.
Der erste DAU-Antragsteller kann sie erst 3 Jahre nach dem Antragsdatum einreichen, und die zweite DAU muss 10 Jahre nach dem Antragsdatum eingereicht werden. Der Antragsteller hat 3 Monate Zeit, den Antrag auszufüllen. Wird sie nicht eingereicht, gilt der Antrag als aufgegeben.
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