Die Eintragung einer Marke bei der Direktion für Unterscheidungszeichen des INDECOPI schützt die Marke in Peru. Das Eintragungsverfahren dauert in der Regel vier (4) Monate, wenn keine Einwände erhoben werden. Mit Ausnahme von bekannten Marken genießen nicht eingetragene Marken keinen Schutz, auch wenn sie schon lange Zeit verwendet werden. Unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, sind Handelsnamen durch ihre Anmeldung geschützt. Der Inhaber einer bekannten Marke hat das Recht, anderen die Eintragung zu untersagen.
Rechtliche Grundlage ist der Beschluss 486-Gemeinsame Bestimmungen über gewerbliches Eigentum der Andengemeinschaft, der seit dem 1. Dezember 2000 in Kraft ist, sowie das Gesetzesdekret Nr. 1075, das am 1. Februar 2009 in Kraft trat und zuletzt durch das Gesetzesdekret Nr. 1309 vom 30. Dezember 2016 geändert wurde.
Ein Mitglied der Andengemeinschaft ist Peru. Das Abkommen der Andengemeinschaft sieht vor, dass alle ihre Mitglieder (Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru) die gleichen Markenrechte einhalten müssen.
Wie kann man in Peru eine Marke eintragen lassen?
Peru hat ein Rechtssystem, das als "first-to-file" bekannt ist. Um sich die Exklusivrechte an Ihrem Markennamen in Peru zu sichern, müssen Sie ihn registrieren lassen. Die Eintragung erfolgt immer beim INDECOPI (Instituto Nacional de Defensa de la Competencia y de la Protección de la Propiedad Intelectual), das sich auf lokaler (nationaler) Ebene befindet. Nach praktischen Erfahrungen dauert es in der Regel nur drei Monate, eine Marke in Peru ordnungsgemäß einzutragen.
Wie funktioniert die Markenanmeldung in Peru?
Schritt 1. Umfassende Studie zum Markenzeichen
Bevor Sie Ihre Marke in Peru anmelden, müssen Sie mögliche Hindernisse abschätzen, die während des Eintragungsverfahrens auftreten können.
Darin werden nicht nur ähnliche Marken (graphisch/phonetisch) aufgeführt, die mit Ihrer Marke in Konflikt stehen könnten, sondern Sie erhalten auch eine Stellungnahme unseres Anwalts zu den Eintragungsmöglichkeiten.
Schritt 2. Antrag auf Registrierung einer Marke
Schritt 3. Bescheinigung über die Eintragung einer Marke
Sobald das Markenamt Ihre Markenanmeldung genehmigt hat, erledigen unsere Anwälte alle notwendigen Aufgaben, um die Registrierungsurkunde in Peru zu erhalten.
Nach Erhalt der Bescheinigung wird diese zusammen mit einem Registrierungsbericht, der die Registrierungsnummer, das Registrierungsdatum und alle in Peru zu berücksichtigenden Besonderheiten enthält, an Ihre Postanschrift gesandt.
Verfahren zur Registrierung
Der Antrag wird bei der Direktion für Unterscheidungszeichen des peruanischen Markenamts (INDECOPI) eingereicht.
Anmeldungen für mehrere Klassen sind möglich. Allerdings müssen für jede Klasse offizielle Gebühren entrichtet werden. Ausländische Antragsteller benötigen einen örtlichen Vertreter. Die Bearbeitungszeit von der Erstanmeldung bis zur Eintragung oder zum Tätigwerden des Amtes beträgt etwa 5 bis 6 Monate.
Vor der Eintragung wird die Markenanmeldung innerhalb von 30 Arbeitstagen im elektronischen Amtsblatt von INDECOPI veröffentlicht.
Einspruchsfrist
Die Markenanmeldung wird innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dem Anmeldetag im elektronischen Amtsblatt des INDECOPI veröffentlicht. Jeder von der Anmeldung betroffene Dritte kann innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Tag der Veröffentlichung der Anmeldung Widerspruch einlegen. Widersprüche können von Markeninhabern in anderen Mitgliedsstaaten der Andengemeinschaft eingereicht werden.
Gültigkeit der Marke
Die Eintragung einer Marke gilt für 10 Jahre ab dem Datum der Eintragung und kann um weitere 10 Jahre verlängert werden. Versäumt es der Registrant, die Marke am Ablaufdatum zu verlängern, wird ihm eine Nachfrist von 6 Monaten nach dem Ablaufdatum der Marke eingeräumt, um die Marke zu verlängern.
Voraussetzung für die Verwendung
Wurde die Marke in einem Mitgliedsstaat der Andengemeinschaft drei Jahre lang nicht ununterbrochen benutzt, kann sie wegen Nichtbenutzung durch Dritte gelöscht werden.