Die Philippinen sind eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften Asiens, und ausländische Unternehmen setzen alles daran, die Vorteile der englischsprachigen Arbeitskräfte zu nutzen.
Gleichzeitig wächst die Mittelschicht rasch, und die Nachfrage nach importierten Waren steigt. Die Unternehmen sehen die Philippinen zunehmend als lukrativen Markt für den Offline- und Online-Verkauf.
Natürlich gibt es auf den Philippinen eine größere Nachfrage nach Markeneintragungen. Wie wir beide wissen, kann der Eintritt in einen ausländischen Markt ohne angemessenen Schutz gefährlich und kostspielig sein.
Verfahren zur Registrierung von Markenzeichen
Der Antragsteller muss das vom Amt für geistiges Eigentum der Philippinen (IPOPHIL) im Markenamt zur Verfügung gestellte Formular ausfüllen, das in englischer oder philippinischer Sprache abgefasst sein kann. Anmeldungen für mehrere Klassen sind möglich.
Ein ausländischer Anmelder benötigt einen örtlichen Vertreter, um eine Marke beim IPOPHL anzumelden. Zur Ernennung des örtlichen Vertreters ist eine unterzeichnete Vollmacht erforderlich. Verfügt ein ausländischer Antragsteller jedoch über eine tatsächliche und wirksame gewerbliche Niederlassung auf den Philippinen, ist die Bestellung eines örtlichen Vertreters nicht erforderlich.
Sobald die Anmeldung eingereicht ist, wird ihr eine Anmeldenummer zugeteilt, und der Anmeldetag wird auf der Anmeldung vermerkt. Danach wird die Anmeldung einem Prüfer zugewiesen. Wenn der Prüfer keine Einwände erhebt, wird die Marke zur Veröffentlichung zugelassen. Die Anmeldung wird im wöchentlichen elektronischen Amtsblatt des IPOPHIL auf dessen offizieller Website für 30 Tage zu Widerspruchszwecken veröffentlicht.
Die Bearbeitungszeit von der Erstanmeldung bis zur Registrierung beträgt etwa 3 bis 6 Monate.
Erheben Dritte keinen Widerspruch, so stellt das Amt die Eintragungsbescheinigung aus. Die Erteilung der Eintragungsbescheinigung wird im Amtsblatt des IPO veröffentlicht und in das Register des Amtes eingetragen.
Widerspruchsfrist
Die Einspruchsfrist beginnt innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Anmeldung im Amtsblatt. Die Frist kann auf begründeten Antrag und nach Entrichtung der entsprechenden Gebühren um drei (3) weitere Zeiträume von dreißig (30) Tagen verlängert werden.
Gültigkeit der Marke
Die Eintragung einer Marke ist für 10 Jahre ab dem Datum der Eintragung gültig. Die Eintragung kann um jeweils 10 Jahre verlängert werden.
Versäumt es der Markeninhaber, die Marke innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu verlängern, wird ihm eine Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf der Marke gewährt.
Offizielle Gebühren
Die offiziellen Gebühren für die Einreichung einer Markenanmeldung ohne Farb- und Prioritätsanspruch betragen PHP 1.212,00 für kleine Unternehmen und PHP 2.617,92 für große Unternehmen pro Klasse.
Wenn der Antrag Farbe und Priorität beansprucht, wird eine zusätzliche Gebühr von PHP 282,80 für kleine Unternehmen und PHP 606,00 für große Unternehmen erhoben.
Die Veröffentlichungsgebühr beträgt 2.394,70 PHP für kleine Unternehmen und 3.151,60 PHP für große Unternehmen.
Voraussetzung für die Verwendung
Bei der Einreichung einer Anmeldung ist keine Benutzung erforderlich. Die Anmelder sind jedoch verpflichtet, innerhalb des dritten Jahres nach dem Anmeldetag eine Erklärung über die tatsächliche Benutzung der Marke abzugeben oder der Eintragung der Marke. Außerdem muss innerhalb des fünften Jahres nach der Eintragung der Marke eine zweite Erklärung über die tatsächliche Benutzung (DAU) eingereicht werden.
Wird die Benutzungserklärung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eingereicht, so führt dies zum Widerruf der Anmeldung oder zur Löschung der eingetragenen Marke aus den Akten des Amtes durch den Direktor.
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