Marken und Handelsnamen sind laut OEPM (Spanisches Patent- und Markenamt) unverwechselbare gewerbliche Schutzrechte, die von der spanischen Regierung vergeben werden und ihrem Schöpfer das alleinige Recht verleihen, sie auf dem kommerziellen Markt zu verwenden und sie vor der Verwendung durch andere externe oder nicht verbundene Parteien zu schützen. Dies ermöglicht es einem Unternehmen, sich von den Produkten oder Dienstleistungen anderer Marktteilnehmer zu unterscheiden.
Der Name und der Ruf einer Marke sind wesentliche Bestandteile im Marketing, in der Öffentlichkeitsarbeit, im Reputationsmanagement und in allen anderen Formen der kommerziellen Kommunikation. Sie sind auch ein entscheidendes Instrument der Geschäftspolitik und des Verbraucherschutzes. Wir von Acppi stehen Ihnen mit unserem erfahrenen Team spanischer Anwälte zur Seite, wenn Sie eine Marke haben, die Sie in Spanien eintragen lassen möchten, und Sie sich von den besten Spezialisten beraten lassen wollen.
In Spanien gibt es drei verschiedene Marken, von denen die erste der Markenname ist, die zweite eine Kombination aus Markenname und Logo und die dritte nur die Eintragung des Emblems der Marke ist.
Die eingetragene Marke kann die folgenden Mittel oder Abzeichen umfassen:
Was sind die Voraussetzungen für die Eintragung einer Marke in Spanien?
Eine ausgefüllte Bewerbung:
Darüber hinaus gibt es einige entscheidende Elemente, die zusammen mit dem Markenanmeldeformular vorgelegt werden müssen, um einen Anmeldetag zu erhalten, wie z. B.:
Wie meldet man eine Marke in Spanien an?
Vor der Eintragung einer Marke in Spanien sollten Sie sich zunächst vergewissern, dass keine anderen identischen oder zum Verwechseln ähnlichen Marken oder Firmennamen bereits eingetragen sind. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass Sie unbeabsichtigt die Rechte am geistigen Eigentum anderer verletzen. Unsere Anwälte können eine Durchführbarkeitsstudie erstellen, um diese Daten zu bestätigen.
Um Ihre ausschließlichen Rechte an der Marke angemessen zu schützen und andere daran zu hindern, sie zu benutzen, müssen Sie zunächst über die Art der Marke informiert werden, die Sie eintragen lassen wollen. Schließlich müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Marke nicht rechtswidrig, unehrlich oder irreführend ist und dass sie nicht zu allgemein ist, bevor Sie sie in Spanien anmelden.
Nachdem eine Markenanmeldung beim OEPM eingereicht wurde, prüft das Amt die Anmeldung, um sicherzustellen, dass die Marke alle formalen Kriterien erfüllt. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird die Marke im spanischen Markenblatt veröffentlicht. Jeder Dritte, der sich in seinen Markenrechten verletzt fühlt, kann innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung einen Widerspruch gegen Ihre Anmeldung einlegen.
Sobald das Verfahren erfolgreich abgeschlossen und die Marke in Spanien eingetragen ist, ist sie 10 Jahre lang gültig und kann für den gleichen Zeitraum unbegrenzt verlängert werden.